AGB´s und Stornobedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB –

 

  1. Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich fernmündlich, per Email bzw. über unsere Internetbuchungsplattform geschehen. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn der Vermieter ihn schriftlich bestätigt hat. Vertragspartner sind der Vermieter und der Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden, mit dessen Einverständnis, bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

  1. Hunde

Hunde sind auf unserem Campingplatz generell erlaubt. Nicht erlaubt sind Hunde in den Sanitärgebäuden. Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht. Auf die Geltung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Mai 2011 in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen gegen § 18 des HundeG (Ordnungswidrigkeiten) und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.

 

  1. Zahlungen

Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gleich welcher Art sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

  1. Kaution

In besonderen Fällen kann vom Vermieter eine Kaution erhoben werden, insbesondere gilt dies bei Buchung von Gruppen ab 4 Personen zwischen 18 und 29 Jahren, für Schlüssel sowie für das Aufstellen von Pavillons.  Der Campingplatz Waldweben behält sich vor, aus weiteren angemessenen Gründen eine Kaution zu erheben. Wenn eine Kaution geleistet worden ist, kann der Vermieter diese insbesondere in folgenden Fällen einbehalten: Verspätete Räumung der Mietsache durch den Mieter, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Mietsache, nicht nur unerhebliche Verstöße gegen die Platzordnung, z.B. Ruhestörung.

 

  1. Anreise

In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der Stellplatz steht Ihnen ab 15.00 Uhr zur Verfügung und wird bis 20:00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten.

Die Mietunterkünfte stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und werden bis 18.00 Uhr freigehalten. Auch hier ist der Gast verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten.

 

  1. Abreise

Der Stellplatz muss bis 11.00 Uhr geräumt sein. Die Abreise kann später erfolgen, wenn der Stellplatz im Anschluss nicht anderweitig vergeben ist und von der Rezeption eine Spätabreisegenehmigung erfolgte.  An- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.

Die Mietunterkunft muss ebenfalls bis um 11.00 Uhr besenrein, mit sauberem Geschirr und entsorgtem Hausmüll übergeben werden. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale bis zu 100,00 Euro erhoben.

 

  1. Umbuchung

Eine Umbuchung, also die Änderung eines bestehenden Vertrages, kann nach Verfügbarkeit mit unserem Einverständnis erfolgen. Für die Änderung des Vertrages müssen wir Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten mit bis zu 15 € in Rechnung stellen.

 

  1. Rücktritt / Storno

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Am besten ist die Zustellung per E-Mail waldweben@t-online.de

Treten Sie vom Vertrag zurück, wird eine Entschädigung nach folgender Aufstellung berechnen:

Bis 2 Tage vor Anreise können Sie kostenfrei stornieren,

Stornieren Sie einen Tag vor Anreise müssen Sie 50% des Gesamtpreises entrichten,

Reisen Sie gar nicht an oder stornieren am Tag der Anreise sind 100% des Gesamtpreises zu entrichten.

Der pauschaliert abgerechnete Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand kann durch den Nachweis der Weitervermietung oder ersparter Aufwendungen vermindert werden. Standplätze, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können anderweitig genutzt werden. Im Falle einer späteren Anreise des Gastes erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Standplatz. Ebenso können Standplätze, die vorzeitig geräumt werden, anderweitig besetzt werden. Das Belegen von nicht besetzten Standplätzen durch den Campingplatz Waldweben bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einer anderen Parzelle des Campingplatzes hätte untergebracht werden können.

 

  1. Stornierungs- und Rücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Stornierungs- und Rücktrittsversicherung. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere Personen aus folgenden Gründen nicht reisen können oder vorzeitig abreisen müssen.

Plötzliche Erkrankung oder Verletzungen, die so schwer sind, dass aus ärztlicher Sicht ein Aufenthalt auf dem Campingplatz nicht möglich ist, Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades. Berufliche Gründe sind ausgeschlossen.

Die Stornierungs- und Rücktrittsversicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise.

 

  1. Sonstiges

Der Campingplatz Waldweben behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dieses aus besonderen Gründen notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass es in der Nebensaison für das Büro,

die Rezeption/Kaffee geänderte, eingeschränkte Öffnungszeiten gibt.

 

  1. Auskünfte

Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Der Campingplatz Waldweben übernimmt keine Haftung für Sach-, und/oder Vermögensschäden, die dem Gast, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Beeinflussung durch höhere Gewalt z.B. Wetterstreich, schließt jede Haftung aus.

 

  1. Platzordnung

Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die in der Rezeption und den Infotafeln ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird.

 

  1. Foto- und Videoaufnahmen

In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserem Campingplatz Bild- und Videoaufnahmen durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen. Sofern Personen nicht nur als sog. „Beiwerk” zu erkennen sind, wird keine Veröffentlichung ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

 

  1. Preisanpassungen

Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Angebote und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z. B. Energieverteuerung, Anhebung der Mineralölsteuer und durch Erhöhung der Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern usw.) möglich sind. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

 

  1. Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Hausverbot 

    Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren, wenn Standplätze schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; oder der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Kunden in einer fremdenfeindlichen oder sonst extremistischen Organisation.
    Der Vermieter ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört oder beschädigt.
    Ein Verhalten nach 16. a) Satz 2 und 16. b) sowie grobe Verstöße gegen die Platzordnung berechtigen den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Ein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Entgelts besteht in diesen Fällen nicht.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine von uns im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.

 

  1. Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Clausthal-Zellerfeld.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand: Februar 2021